Als Wahlärztin habe ich  keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Das bedeutet, dass eine direkte Verrechnung der ärztlichen Leistung
mit der Krankenkasse (z.B. via e-card) nicht möglich ist.

Nach Ihrem Besuch erhalten Sie von mir eine Honorarnote,
die sofort mit Bankomatkarte bezahlt werden kann.

Im Anschluss übermitteln Sie die Honorarnote an die Krankenkasse
und erhalten einer Teil der Kosten (dieser variiert je nach
Krankenkasse und ärztlicher Leistung) rückerstattet.

Privatpatientinnen und ambulant zusatzversicherte Patientinnen
bezahlen in der Regel keine Mehrkosten.


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